Ausschreibung und Durchführung von Führungs- und Ausbildungstouren

Veranstaltungen, die über mehrere zusammenhängende Tage stattfinden und nicht im DAV Kletterzentrum Weinheim durchgeführt werden, sind Touren. Und hier findet ihr die zugehörigen Informationen und Formulare für die Ausschreibung und Durchführung. Fragen beantwortet euch gerne unsere Tourenreferentin Anja Kratzmeier


Grundlegendes: Richtlinie zu Touren und Kursen

Eingabeformular für Tourenausschreibungen

Dieses Formular wird benötigt, um alle relevanten Daten für die Erstellung einer Tourenausschreibung im Kursbuchungssystem zu erhalten. Falls ihr Anregungen habt, was noch zu ergänzen wäre oder ob etwas unklar/überflüssig/zu umständlich ist, gerne melden!

Der Link führt zu einem internen Microsoft Office Formular unserer Sektion. Anhand eurer Angaben wird die Ausschreibung im Kursbuchungssystem Yolawo erstellt. Hier ein Beispiel für eine aussagekräftige Ausschreibung, die aus den Formulareingaben erstellt wurde: Ausschreibung Hüttentour im Rätikon

Zum Eingabeformular

Teilnahmebedingungen

Die aktuellen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Kursen und Touren.

Beurteilungskriterien für Tourenausschreibungen

Aktuelle Standards zur Einschätzung und Angabe der Anforderungen an die Teilnehmenden bei Touren und Kursen. Benutzt diese, um den Interessent*innen in der Ausschreibung gut darzustellen, welche technischen und leistungsmäßigen Herausforderungen zu erwarten sind.

Kostenermittlung für Tourenangebote

Hier könnt ihr anhand einer Tabelle die Kosten abschätzen, die eure Teilnehmenden als Beitrag an die Sektion zahlen. Beachtet bitte, dass ihr als Tourenleitung mit Ausweis (Wanderleiter*in, Trainer*in B/C Bergwandern, Bersteigen, Alpinklettern usw.) gegebenenfalls kostenfrei übernachtet (Verpflegung nicht inbegriffen!). Hier ein Auszug aus der DAV Hütten- und Tarifordnung dazu:

Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz, Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis, Tourenführer*innen, Ausbilder*innen, Fachübungsleiter*innen, Jugendführer*innen, Jugendleiter*innen und Familiengruppenleiter*innen des ÖAV, DAV und AVS, wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1).